Allgemeine Verkaufs-, Liefer,- und Zahlungsbedingungen der Bienenhaus gmbh

§1 Allgemeines

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Bienenhaus GmbH, die diese gegenüber ihren Nutzern / Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“) erbringt.

2. Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden als auch an Unternehmer.

3. Die Workshopräume dürfen durch den Kunden nur für den bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Bienenhaus GmbH zur fristlosen Kündigung

§2 Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen der Bienenhaus GmbH, ist die Vermietung von Tagungs- und Seminarräumen, von Räumen für Workshops und Events sowie von Räumen für Tanz, Yoga, Meditation und Massage, soweit vertraglich vereinbart, die Bereitstellung von Infrastruktur; dazu gehören W-LAN und einzeln zu benennende Ausstattung.

§3 Zugangsbedingungen

1. Das Bienenhaus ist, für diejenigen die eine Zugangs-Berechtigung, vom Bienenhaus erhalten haben (Ausweis), Jederzeit zugänglich.

2. Bei Raumanmietungen gilt als Veranstaltungsdauer der im Vertrag genannte Zeitraum.

§4 Vertragsschluss

1. Mit (elektronischer) Annahme des Angebots kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und der Bienenhaus GmbH, entsprechend der vom Kunden gewählten Leistungen zustande.

2. Mit der Annahme sichert der Kunde zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der Kunde verpflichtet sich, die Änderung seiner persönlichen Daten unverzüglich anzuzeigen.

3. Die Bienenhaus GmbH ist berechtigt, eine Anzahlung zu vereinbaren.

§5 Tarife und Zahlungsmodalitäten

1. Alle Preise der Bienenhaus GmbH, sind Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Ab Verzugseintritt ist die Bienenhaus GmbH berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen. Ferner kann das Bienenhaus je Mahnung eine pauschale Mahngebühr in Höhe von € 40,00 verlangen, sofern es sich bei dem Vertragspartner um einen gewerblichen Kunden handelt.

3. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Rückgabe / Räumung des Vertragsgegenstandes entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme und eventuell während der Mietzeit angefallenen / erbrachten Zusatzleistungen, jedoch mindestens nach dem im Vertrag benannten Umfang. Ein Recht auf Minderung der Vertragssumme wegen einer geringeren Inanspruchnahme als der vertraglich vereinbarten Nutzung durch den Kunden besteht nicht.

4. Bei Raumnutzung außerhalb der vertraglich vereinbarten Zeit wird jede angefangene Stunde als volle Stunde berechnet, sofern nicht anders vereinbart.

5. Die Dauer und Preise für die Nutzung der Räumlichkeiten bestimmen sich ausschließlich nach der Auftragsbestätigung vom Bienenhaus. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate, ist das Bienenhaus aufgrund der gegenwärtigen Inflationslage berechtigt, Preisänderungen, unter zugrunde Legung des Verbraucherpreisindex als Messgröße der Inflation, nach folgender Maßgabe vorzunehmen (Leistungsvorbehaltsklausel): Ändert sich der von dem Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex für Deutschland gegenüber dem für den Monat des Vertragsabschlusses veröffentlichten Index um mindestens 5 % zum Zeitpunkt der Leistungserbringung, so kann jede Partei eine Anpassung der vereinbarten Preise verlangen. Maßstab für die Preisanpassung soll die Veränderung des Indexes sein, soweit dies der Billigkeit entspricht.

6. Zahlungen sind auf bargeldlosem Weg ohne Kosten für den Zahlungsempfänger zu leisten.

§6 Teilnehmerzahl

Der Kunde verpflichtet sich bei zum Angebot abweichender Teilnehmerzahl, diese der Bienenhaus GmbH bis spätestens 13 Werktage vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen. Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt.

§7 Technische Einrichtungen

Der Mieter hat vor oder bei Abschluss des Mietvertrages, spätestens aber 13 Werktage vor Mietbeginn, der Bienenhaus GmbH die technischen Erfordernisse der Veranstaltung in Textform bekannt zu geben. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Bienenhaus GmbH nicht gewährleisten, dass die notwendige technische Ausstattung für die Veranstaltung bereitgestellt werden kann.

§8 Anzahlung und Stornobedingungen

Die Stornobedingungen lauten wie folgt:

Im Falle einer Absage der Veranstaltung durch den Kunden:

bis zu 60 Tagen vor dem vereinbarten Beginn des Events, zahlt der Kunde keine Vergütung;

bis zu 30 Tagen vor dem vereinbarten Beginn des Events, zahlt der Kunde 50 % der vereinbarten Vergütung;

bis zu 14 Tagen vor dem vereinbarten Beginn des Events, zahlt der Kunde 70 % der vereinbarten Vergütung;

Bei einer später erfolgenden Stornierung wird die gesamte Vergütung berechnet.

§9 Rücktrittsrecht seitens Bienenhauses

Das Bienenhaus ist jederzeit berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten, falls Rechnungen (z.B. die Anzahlung) nicht oder nicht fristgemäß bezahlt werden. Im Falle eines Rücktritts durch das Bienenhaus ist der Kunde verpflichtet, denjenigen Anteil der vereinbarten Vergütung (siehe dazu §8) zu zahlen.

§10 Vertragsdurchführung

1. Die Untervermietung an Dritte ist ausgeschlossen.

2. Der Kunde und seine Besucher unternimmt keine Versuche unberechtigten Zugriffs auf die Infrastruktur durch Hacking oder ähnliche Methoden.

3. Der Kunde bestätigt, dass er die Dienste und Infrastruktur der Bienenhaus GmbH für keine der in den folgenden aufgezählten Tätigkeiten nutzen wird: a. Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, MLM (Schneeballsystemen), Kettenbriefen, Spam-E- Mail, oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung (sowohl privat als auch geschäftlich);

b. Verbreitung von sittenwidrigen, beleidigenden oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten innerhalb oder über die vom Bienenhaus bereitgestellte Infrastruktur;

c. Verbreitung oder Bereitstellung von Daten, die Bilder, Fotografien, Software oder sonstiges Material enthalten, das Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum (z.B. Markenrecht) unterliegt, es sei denn der Kunde ist Rechte-Inhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung;

d. Verbreitung von Daten die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten;

e. Illegaler Download von urheberrechtlich geschützten Daten;

f. Behinderung oder Abhalten anderer Nutzer vom Zugang und Anwendung der Services und Infrastruktur der Bienenhaus GmbH;

§11 Gewährleistung und Haftung

1. Der Kunde hat die Fläche vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er versichert, dass er aus eventuellen Beeinträchtigungen am Gebäude keine Minderungsrechte, bzw. Schadensersatzansprüche herleiten wird, sofern das Bienenhaus diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

2. In allen Fällen, in denen das Bienenhaus im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet das Bienenhaus nur, soweit ihr, ihren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, das Bienenhaus fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

3. Das Bienenhaus übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Veranstaltungsbesucher

des Kunden (nachfolgend „Nutzer“ genannt), sowie für die Übermittlung

§12 Versicherung

Das Bienenhaus ist in seiner Geschäftstätigkeit versichert. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der Nutzer oder des Kunden. Hierfür wird der Abschluss einer geeigneten persönlichen Versicherung empfohlen.

§13 Beendigung des Nutzungsverhältnisses

1. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Nutzer die Räume und Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung in vertragsgemäßem, mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand im Bienenhaus besenrein zu hinterlassen. Schäden hieran oder verlorene Einrichtungsgegenstände sind dem Bienenhaus vollumfänglich vom Kunden zu melden und zu ersetzen.

§13 Änderung der AGB

Das Bienenhaus behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die Änderung wird dem Kunden umgehend mitgeteilt. Sofern der Kunde der Änderung der AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht, gelten die geänderten AGB als angenommen.

von Daten und Datenträgern durch Nutzer. Der Kunde ist dafür

verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen,

markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße durch

Nutzer im Rahmen der Vertragsbeziehung zum Bienenhaus unterbleiben.

Sofern das Bienenhaus von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält,

wird das Vertragsverhältnis unverzüglich gekündigt. Im Falle eines

Rechtsverstoßes stellt der Kunde das Bienenhaus von jeglichen

Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde ersetzt dem Bienenhaus die Kosten der

Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den

Fall, dass Bienenhaus von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in

Anspruch genommen wird.

§15 Schlussbestimmungen

1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle Nebenabreden bedürfen der Textform.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3. Gerichtsstand ist das für den Standort der Bienenhaus GmbH zuständige Gericht.

4. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den in diesen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen notwendig werden.

Stand der AGBs: 24.09.2024

Bienenhaus GmbH